Versicherungsmedizinische Gutachten und Atteste – Objektive Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit

Im Bereich der Versicherungsmedizin spielen Gutachten und Atteste eine zentrale Rolle. Sie dienen als Grundlage für die Bewertung von gesundheitlichen Einschränkungen, Fahrtauglichkeit oder Unfallfolgen. Diese Untersuchungen erfordern höchste Sorgfalt, Transparenz und eine objektive Beurteilung durch spezialisierte Fachärzte.


Leistungen im Überblick

Unsere Praxis bietet umfassende Leistungen im Bereich versicherungsmedizinischer Begutachtung und Atteste, insbesondere für:

  • Fahrtauglichkeitsprüfungen:

    • Beurteilung der Eignung zum Führen von Fahrzeugen, z. B. nach Erkrankungen, Unfällen oder bei speziellen Anforderungen wie gewerblichem Fahren.
  • Arbeits- und Erwerbsfähigkeitsgutachten:

    • Feststellung der beruflichen Belastbarkeit und eventueller Einschränkungen.
  • Unfall- und Schadensgutachten:

    • Objektive Bewertung von Verletzungsfolgen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall.
  • Versicherungsatteste:

    • Dokumentation von bestehenden gesundheitlichen Zuständen für Versicherungen, Arbeitgeber oder Behörden.

Wie läuft die Untersuchung ab?

  1. Vorbereitung:

    • Bringen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen mit (Arztberichte, Röntgenbilder, Medikamentenpläne).
    • Bei Fahrtauglichkeitsprüfungen: Brille, Kontaktlinsen und ggf. Nachweise über bestehende Diagnosen mitbringen.
  2. Anamnese und Untersuchung:

    • Detaillierte Anamnese: Erhebung der medizinischen Vorgeschichte und der relevanten Beschwerden.
    • Körperliche Untersuchung: Je nach Fragestellung erfolgt eine gezielte Untersuchung der Organsysteme, neurologische Tests oder Funktionstests.
    • Zusätzliche Tests: Sehtests, Hörtests, Konzentrations- oder Reaktionstests bei Bedarf.
  3. Erstellung des Gutachtens:

    • Nach der Untersuchung wird ein ausführliches Gutachten erstellt, das alle relevanten Informationen und Ergebnisse objektiv zusammenfasst.
  4. Besprechung und Weiterleitung:

    • Das Ergebnis wird mit Ihnen besprochen und Ihnen oder der anfordernden Institution zur Verfügung gestellt.

Wann ist ein Gutachten oder Attest notwendig?

  • Nach schweren Erkrankungen oder Unfällen, um die Fahrtauglichkeit zu überprüfen.
  • Bei Berufsunfähigkeitsfragen zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit.
  • Zur Absicherung rechtlicher und versicherungsrechtlicher Ansprüche.
  • Zur Vorlage bei Behörden oder Arbeitgebern für Sondergenehmigungen oder Entscheidungen.

Untersuchungsinhalte:

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