Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht
Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung: Die Vorstellung, nicht mehr über die eigene medizinische Behandlung entscheiden zu können, macht vielen Menschen Angst. Eine Patientenverfügung kann für diesen Ernstfall vorsorgen.
Zahlreiche Vordrucke und Textbausteine zu Patientenverfügungen finden sich im Internet. Bei diesem komplizierten Thema empfiehlt sich aber eine ausführliche Beratung. Neben den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen, den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden oder Hospizen kann insbesondere ein Arzt erklären, welche medizinischen Folgen bestimmte Wünsche und Entscheidungen haben.
Oft herrscht auch Unsicherheit darüber, wie sich eine Patientenverfügung von einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung unterscheidet. Auch hierauf wird in unseren Beratungsgesprächen eingegangen.
Die Kosten für die Beratung werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssten dann vom Patienten selbst getragen werden (Abrechnung nach GoÄ, der Gebührenordnung für Ärzte).
Bei Interesse, sprechen sie uns gerne an.
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